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  1. Rauchwarnmelder
  2. Rauchwarnmelder in den Wohnungen
  3. Foto: JulieAlexK / Envato

  4. Der Eisenbahner-Bauverein eG (EBV) hat in Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben gemäß § 49 Abs. 7 Bauordnung Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) alle Wohnungen mit Rauchwarnmeldern ausgestattet.
     
  5. Installation und Austausch der Rauchwarnmelder
  6. Die Montage der Rauchwarnmelder erfolgt durch ein vom Eisenbahner-Bauverein eG beauftragtes Fachunternehmen. Kosten der Anschaffung und der Erstmontage der Rauchwarnmelder werden vollständig von der Genossenschaft getragen. 

    Sämtliche eingesetzten Rauchwarnmelder sind mit einer fest integrierten 10-Jahres-Batterie ausgestattet. Nach Ablauf dieser Nutzungsdauer werden die Geräte vollständig ausgetauscht. Auch die Kosten für den Austausch nach 10 Jahren übernimmt der Eisenbahner-Bauverein eG.
    Der EBV veranlasst sowohl die Durchführung der Montage und des Austauschs als auch die Terminvereinbarung mit den Mietparteien über das jeweils beauftragte Unternehmen.

  7. Jährliche Wartung und Funktionsprüfung
  8. Die regelmäßige jährliche Wartung und Funktionsprüfung der Rauchwarnmelder ist gemäß den gesetzlichen Vorgaben Aufgabe der Mietparteien als unmittelbare Nutzer der Wohnung.

    Die Mietparteien sind dafür verantwortlich,
    die Betriebsbereitschaft der Rauchwarnmelder sicherzustellen,
    die jährliche Funktionsprüfung durchzuführen oder durchführen zu lassen,
    festgestellte Defekte oder Störungen unverzüglich dem Eisenbahner-Bauverein eG mitzuteilen.
     
  9. die Betriebsbereitschaft der Rauchwarnmelder sicherzustellen,
  10. die jährliche Funktionsprüfung durchzuführen oder durchführen zu lassen,
  11. festgestellte Defekte oder Störungen unverzüglich dem Eisenbahner-Bauverein eG mitzuteilen.

  12. Anfallende Kosten für die jährliche Wartung sind von den Mietparteien zu tragen.
     
  13. Duldungspflicht
  14. Die Montage und der Austausch der Rauchwarnmelder stellen gesetzlich vorgeschriebene Maßnahmen dar und sind von den Mietparteien zu dulden.

    Bereits vorhandene, mietereigene Rauchwarnmelder ersetzen die vom Eisenbahner-Bauverein eG installierten Geräte nicht. 

  15. Hinweise zur Sicherheit
  16. Rauchwarnmelder dienen dem frühzeitigen Erkennen von Brandrauch und leisten einen wichtigen Beitrag zum vorbeugenden Brandschutz. Wir bitten alle Mietparteien, sowohl die Installationstermine zu ermöglichen als auch die jährliche Wartung gewissenhaft durchzuführen. 


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