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Eine verbindliche Ratenzahlungsvereinbarung oder Stundung schriftlich beantragen
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Schriftlich darlegen, wann und wie die Rückstände ausgeglichen werden sollen
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Bei Mietschulden
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Wenn die Wohnung fristlos gekündigt wurde
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Wenn eine Räumungsklage oder Zwangsräumung droht
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der Kontaktaufnahme zur Eisenbahner-Bauverein eG, um Zahlungsvereinbarungen zu treffen
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dem Umgang mit Behörden
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der Beantragung sozialer Leistungen
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Personalausweis oder Reisepass
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Aufenthaltserlaubnis
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Mietvertrag
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Einkommensnachweise
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Nachweise über Zahlungsverpflichtungen
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Kündigungsschreiben
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Räumungsurteil oder Zwangsräumungsmitteilung
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Beratung bei Wohnungsnotfällen – Landeshauptstadt Düsseldorf
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Willi-Becker-Allee 8
40227 Düsseldorf |
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0211 89-94477
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Schuldnerberatung der Stadt Düsseldorf
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0211 89-25999
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Zuschuss zur Miete (kein Darlehen)
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Antrag erforderlich, keine rückwirkende Zahlung
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Höhe abhängig von Einkommen, Miete, Haushaltsgröße
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Wohngeldstelle Düsseldorf
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0211 89-96366
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mit zwei Monatsmieten oder mehr im Rückstand ist
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oder über längere Zeit hinweg immer wieder zu wenig Miete zahlt
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Frühzeitig handeln: Kontrollieren Sie regelmäßig Ihre Kontoauszüge und Ihre Finanzen.
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Kontakt zur Eisenbahner-Bauverein eG suchen, sobald Zahlungsprobleme absehbar sind.
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Zahlungsplan erstellen, ggf. mit Hilfe einer Beratungsstelle.
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Städtische und soziale Hilfsangebote aktiv nutzen.
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Wichtige Anträge (z. B. Jobcenter) umgehend einreichen.
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Schriftlich dokumentieren: alle Vereinbarungen festhalten.
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PDF-Dokument zum Download
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PDF-Dokument zum Download
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