Finde dein Zuhause
in Düsseldorf
Gut und sicher wohnen
  1. Sie befinden sich hier: Home Der EBV Mitgliedschaft
  1. Mitgliedschaft
  2. bei der Eisenbahner-Bauverein eG
  1. Ein Zuhause ist mehr als nur eine Wohnung. Es ist der Ort, an dem man ankommt, zur Ruhe kommt und sich sicher fühlen kann. Gerade in Zeiten, in denen Wohnraum knapper und teurer wird, gewinnt diese Sicherheit zunehmend an Bedeutung.

    Die Eisenbahner-Bauverein eG steht seit vielen Jahrzehnten genau für dieses Verständnis von
    Wohnen: bezahlbar, verlässlich und auf Dauer angelegt. Unsere Genossenschaft verfolgt nicht das Ziel kurzfristiger Gewinne, sondern die nachhaltige Versorgung ihrer Mitglieder mit gutem Wohnraum.

    Als Mitglied sind Sie daher nicht einfach Mieter. Sie sind Teil einer Gemeinschaft, die gemeinsam
    Verantwortung übernimmt – für die Gebäude, für die Nachbarschaften und für ein langfristig stabiles Wohnumfeld.

    1. Wichtiger Hinweis zur Mitgliedschaft
    2. Die Mitgliedschaft (Neuerwerb und Beitritt) bei der Eisenbahner-Bauverein eG ist derzeit unmittelbar an die Nutzung einer Wohnung gekoppelt.

      Derzeit nehmen wir neue Mitglieder ausschließlich im Zusammenhang mit der Vergabe einer Wohnung auf. Eine isolierte Mitgliedschaft ohne Wohnungszuteilung ist aktuell nicht möglich.

      Damit stellen wir sicher, dass unsere Genossenschaft ihrem eigentlichen Zweck treu bleibt: der sicheren und sozial verantwortbaren Wohnungsversorgung unserer Mitglieder.

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  3. Die Eisenbahner-Bauverein eG - Wohnungsbaugenossenschaft
  4. Was bedeutet Genossenschaft für Sie konkret?
  5. In einer Genossenschaft wohnen Sie nicht „auf Zeit“, sondern mit Perspektive.
    Das bedeutet: 

  6. Sie haben ein dauerhaftes Nutzungsrecht an Ihrer Wohnung
  7. Sie profitieren von stabilen und fair kalkulierten Nutzungsentgelten
  8. Sie wohnen in gepflegten, regelmäßig instand gehaltenen Gebäuden
  9. Sie sind Teil einer gewachsenen Nachbarschaft
  10. Sie haben Einflussmöglichkeiten auf die Entwicklung der Genossenschaft
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  12. Im Unterschied zu vielen klassischen Mietverhältnissen steht bei uns nicht die kurzfristige Verwertung von Wohnraum im Vordergrund, sondern dessen langfristige Sicherung und Pflege.

  13. Mitgliedschaft und Wohnen – wie hängt das zusammen?
    1. Die Mitgliedschaft bildet die Grundlage für das Wohnen in unserer Genossenschaft.

      Wenn Ihnen eine Wohnung zugeteilt wird, schließen Sie zusätzlich einen Nutzungsvertrag ab. Erst dieser regelt die konkrete Nutzung Ihrer Wohnung und die gegenseitigen Rechte und Pflichten.

      Wichtig ist dabei: Ein Anspruch auf eine Wohnung entsteht durch die Mitgliedschaft allein nicht. Die Vergabe erfolgt ausschließlich nach Verfügbarkeit und nach internen Vergaberichtlinien.

  14. Ihre Vorteile als Mitglied:
    Als Mitglied profitieren Sie von einer Vielzahl von Vorteilen, die weit über ein klassisches Mietverhältnis hinausgehen: 

  15. Langfristige Wohnsicherheit ohne die Unsicherheit häufiger Wohnungswechsel
  16. Faire und transparente Nutzungsentgelte statt spekulativer Mietentwicklungen
  17. Regelmäßige Instandhaltung und Modernisierung des Wohnungsbestandes
  18. Verlässliche Ansprechpartner innerhalb der Genossenschaft
  19. Mitbestimmungsmöglichkeiten über die Vertreterversammlung
  20. Stabile Nachbarschaften und ein gemeinschaftliches Wohnumfeld
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  22. Ihre Rechte als Mitglied:
    Als Mitglied sind Sie Teil der Genossenschaft und wirken an deren Entwicklung mit.
    Daraus ergeben sich insbesondere folgende Rechte:

  23. Teilnahme an der genossenschaftlichen Selbstverwaltung über die Wahl der Vertreter
  24. Mitwirkung an grundlegenden Entscheidungen der Genossenschaft
  25. Einsicht in wichtige Unterlagen wie Jahresabschluss und Prüfungsberichte im
    satzungsmäßigen Rahmen
  26. Teilnahme an möglichen wirtschaftlichen Ergebnissen (z. B. Dividenden) nach Maßgabe der
    Satzung
  27. Möglichkeit zur Übernahme weiterer Geschäftsanteile
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  29. Ihre Pflichten als Mitglied:
    Die Genossenschaft lebt davon, dass alle Mitglieder Verantwortung übernehmen.
    Zu den wichtigsten Pflichten gehören: 

  30. Übernahme und Einzahlung der Geschäftsanteile
  31. Einhaltung der Satzung und der geltenden Regelungen
  32. Beachtung der Verpflichtungen aus dem Nutzungsvertrag
  33. Sorgsamer Umgang mit der eigenen Wohnung und den Gemeinschaftsflächen
  34. Rücksichtnahme auf andere Mitglieder und Nachbarn
  35. Mitteilung von Änderungen (z. B. Anschrift oder Kontaktdaten)

  36. Diese Pflichten tragen dazu bei, dass das gemeinschaftliche Wohnen dauerhaft funktioniert und die Qualität des Wohnens erhalten bleibt.


  37. Finanzielle Vorraussetzung
  38. Der Geschäftsanteil beträgt 300,00 Euro.
    Im Zusammenhang mit der Überlassung einer Wohnung sind derzeit folgende Leistungen zu erbringen:

  39. 4 Pflichtanteile(Geschäftsanteile) à 300,00 Euro = 1.200,00 Euro
  40. einmaliges Eintrittsgeld: 50,00 Euro

  41. Weitere Anteile können im Rahmen der geltenden Regelungen der Satzung übernommen werden.

    Wenn sich Lebensumstände ändern
    Lebenssituationen verändern sich – und darauf ist auch die Genossenschaft eingestellt.
    Die Mitgliedschaft kann insbesondere durch Kündigung beendet werden. Diese ist zum Schluss eines Geschäftsjahres möglich und muss mindestens zwölf Monate vorher schriftlich erklärt werden.

  42. Rückzahlung Ihrer Anteile
  43. Beim Ausscheiden aus der Genossenschaft wird Ihr Geschäftsguthaben – das sogenannte
    Auseinandersetzungsguthaben – ermittelt.
    Die Auszahlung erfolgt grundsätzlich innerhalb von sechs Monaten nach Ende des Geschäftsjahres, in dem Sie ausgeschieden sind, jedoch erst nach Feststellung der Bilanz.


  44. Ihr Weg zu einer Wohnung
  45. Wenn Sie sich für eine Wohnung beim Eisenbahner-Bauverein eG interessieren, nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.


  46. Wir beraten Sie persönlich, informieren Sie über aktuelle Verfügbarkeiten und begleiten Sie Schritt für Schritt auf dem Weg in Ihr neues Zuhause.

     
  47. Häufige Fragen - FAQ
  48. Kann ich Mitglied werden, ohne eine Wohnung zu erhalten?
    Nein. Derzeit erfolgt eine Aufnahme neuer Mitglieder ausschließlich im Zusammenhang mit der
    Vergabe einer Wohnung.

    Begründet die Mitgliedschaft allein schon ein Wohnrecht?
    Nein. Die Wohnungsnutzung setzt zusätzlich einen gesonderten Nutzungsvertrag voraus.

    Was passiert mit meinen Genossenschaftsanteilen beim Austritt?
    Ihr Geschäftsguthaben wird nach den Vorgaben der Satzung berechnet und ausgezahlt.

    Gibt es eine garantierte Dividende?
    Nein. Eine mögliche Gewinnbeteiligung richtet sich nach der wirtschaftlichen Entwicklung der
    Genossenschaft und den entsprechenden Beschlüssen. 

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  50. Eine Genossenschaft - was ist das und wie funktioniert sie ? 
    Ein Informationsvideo zu diesem Thema
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  2. Weitere Informationen